Welche Förderungen gibt es für meinen Kurs? Sowohl das Arbeitsmarktservice als auch die Bundesländer bieten verschiedenste Fördermodelle für betriebliche und private Weiterbildungsmaßnahmen an.

Wir haben die wichtigsten Fördermaßnahmen für Sie zusammengefasst.

Gerne unterstützen wir Sie bei Förderansuchen bzw. beraten Sie näher dazu!

Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Weiterbildung u.a. von ArbeitnehmerInnen mit Pflichtschulabschluss bzw. Arbeitnehmer*innen über 45 Jahren. Gefördert werden 50% der Kurskosten und je nach Kursdauer 50% der Personalkosten. Im Fokus stehen Basiskompetenzen wie Deutschkenntnisse, aber auch Business Seminare sind förderbar.

Lesen Sie mehr zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS hat auch ein Video zur Förderung gestaltet. Dieses können Sie hier ansehen

Das Arbeitsmarktservice berät Klein- und Mittelständische Unternehmen bei der Gründung eines Impuls-Qualifizierungsverbundes (IQV).
Dieser ist ein Netzwerk ab drei Betrieben mit dem Ziel, gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und durchzuführen.

Die vom AMS beauftragte IQV-Beratung erhebt u.a. den Bildungsbedarf und erstellt Bildungspläne der Verbundbetriebe. In Folge bietet das AMS innerhalb des Verbundes die „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (s.o.) an und übernimmt damit 50% der Weiterbildungskosten.

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Bildungsmaßnahme von mindestens 2 Monaten Weiterbildungsgeld in Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).

Hier finden Sie weitere Informationen zur Bildungskarenz.

Bei der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25% bzw. maximal 50% und nehmen an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) teil.
Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS € 0,84 „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.
Sie können die Bildungsteilzeit je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber 4-24 Monate in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen

Gewerbliche Dienstleister und deren Mitarbeiter *innen haben in Salzburg noch bis 30.6.2024 Anspruch auf € 300,- Euro Förderung für berufliche Weiterbildung. Aber Achtung: der Fördertopf ist auf € 30.000,- begrenzt.

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ArbeitnehmerInnen, die im Bundesland Salzburg leben und eine berufsorientierte Weiterbildung oder Umschulung anstreben, können sich um einer Kostenübernahme von bis zu 50 % mittels des Bildungsschecks bewerben.

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Mit dem Bildungskonto werden arbeitsuchende und beschäftigte Wienerinnen und Wiener bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt. Gefördert werden bis zu 50% der Kurskosten entweder ohne Gehaltsobergrenze bis zu € 300,- oder mit Obergrenze bis zu 2000 Euro .

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Das Land Tirol fördert unter bestimmten Bedingungen berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, Arbeitssuchende und Unternehmen mit weniger als neun Beschäftigten. Die Förderung beträgt 30% der Kurskosten.

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Mit dem Bildungskonto werden berufsorientierte Aus- oder Weiterbildungen mit bis zu 60% der Kurskosten gefördert. Zum Förderkreis zählen ArbeitnehmerInnen, freie DienstehmerInnen, Bezieherinnen von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und Selbstständige oder KleinunternehmerInnen mit max. 5 Beschäftigten. Voraussetzungen ist der Hauptwohnsitz in Oberösterreich und Matura als höchster Bildungsabschluss.

Weitere Informationen

Im Rahmen des Programmes werden berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss bzw. Hilfskräfte mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich bis zu 90% gefördert.

Weitere Informationen

Im Rahmen der Bildungsförderung neu werden je nach Einkommen bis zu 80% der Kurskosten für berufsspezifische Weiterbildung gefördert. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in NÖ seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und Absolvierung bei einem anerkannten Kursträger (inspire!).

Weitere Informationen

Mit dem Zuschuss werden Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung für Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland gefördert. Ausschlaggebend ist die “berufliche Perspektive” nach der Weiterbildung. Gefördert werden 50% bis 100 % je nach Beschäftigungsstatus bzw. Kursart. Ausgenommen sind Kurse, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen z.B. AMS fallen.

Weitere Informationen

Zugezahlt werden bis zu 2500 Euro für Kurse, die für den Arbeitsmarkt nutzbar sind, z.B. die Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, der Abschluss einer zertifizierten Weiterbildung oder eine fachliche Spezialisierung. Gefördert werden Grazerinnen und Grazer mit niedrigem Haushaltseinkommen.

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