Förderungen
Lassen Sie sich fördern! Sowohl das Arbeitsmarktservice als auch die Bundesländer bieten verschiedenste Fördermodelle für betriebliche und private Weiterbildungsmaßnahmen an.
Wir haben die wichtigsten Fördermaßnahmen für Sie zusammengefasst.
Gerne unterstützen wir Sie bei Förderansuchen bzw. beraten Sie näher dazu!
Kontaktieren Sie uns einfach unser Firmenservice oder rufen Sie uns an: Tel. 0662 62 78 85
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Mehr Weniger
Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Weiterbildung u.a. von ArbeitnehmerInnen mit Pflichtschulabschluss bzw. Arbeitnehmerinnen über 45 Jahren und WiedereinsteigerInnen. Gefördert werden Kurse, die bis spätestens 31.12.2018 beginnen und spätestens am 31.12.2019 beendet sind.
Gefördert werden 50% der Kurskosten und 50% der Personalkosten bei mindestens 24 Kursstunden, im Fokus stehen u.a. Basiskompetenzen wie Deutschkenntnisse.
> Lesen Sie mehr zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
> Das AMS hat auch ein Video zur Förderung gestaltet. Dieses können Sie hier ansehen - Impuls-Qualifizierungsverbünde Mehr Weniger
Das Arbeitsmarktservice berät Klein- und Mittelständische Unternehmen bei der Gründung eines Impuls-Qualifizierungsverbundes (IQV).
Dieser ist ein Netzwerk ab drei Betrieben mit dem Ziel, gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und durchzuführen.
Die vom AMS beauftragte IQV-Beratung erhebt u.a. den Bildungsbedarf und erstellt Bildungspläne der Verbundbetriebe. Für die Qualifizierung von Männern, die höchstens eine Pflichtschule, und Frauen, die höchstens eine Lehre oder eine mittlere höhere Schule abgeschlossen haben bzw. von älteren Beschäftigten ab 45 Jahren bietet das AMS die „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ an und übernimmt damit 50% der Weiterbildungskosten.
> Lesen Sie mehr zu den Impuls-Qualifizierungsverbünden - Weiterbildungsgeld im Rahmen der Bildungskarenz / Bildungsteilzeit Mehr Weniger
Mit der Bildungskarenz erhalten Arbeitnehmer während einer beruflichen Bildungsmaßnahme von mindestens 2 Monaten ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).
Hier finden Sie weitere Informationen zur Bildungskarenz.
Bei der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25% bzw. maximal 50% und nehmen an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) teil.
Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS € 0,79 „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.
Sie können die Bildungsteilzeit je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber 4-24 Monate in Anspruch nehmen.
- Bildungskonto des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) Mehr Weniger
Mit dem Bildungskonto werden arbeitsuchende und beschäftigte Wienerinnen und Wiener bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt. Gefördert werden bis zu 50% der Kurskosten (bis zu maximal € 300,–).
- Bildungsscheck des Landes Salzburg Mehr Weniger
Arbeitnehmer, die im Bundesland Salzburg leben und eine berufsorientierte Weiterbildung oder Umschulung anstreben, können sich um einer Kostenübernahme von bis zu 50 % mittels des Bildungsschecks bewerben.
- Bildungsgeld Update des Landes Tirol Mehr Weniger
Das Land Tirol fördert unter bestimmten Bedingungen berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, Arbeitssuchende und Unternehmen mit weniger als neun Beschäftigten. Die Förderung beträgt 30% der Kurskosten.
- Bildungsgeld des Landes Oberösterreich Mehr Weniger
Mit dem Bildungsgeld werden berufsorientierte Aus- oder Weiterbildungen mit bis zu 60% der Kurskosten gefördert. Zum Förderkreis zählen Arbeitnehmerinnen, freie DienstehmerInnen, Bezieherinnen von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und Selbstständige oder KleinunternehmerInnen mit max. 5 Beschäftigten. Voraussetzungen ist der Hauptwohnsitz in Oberösterreich und Matura als höchster Bildungsabschluss.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungsgeld des Landes Oberösterreich.