Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der inspire GmbH

1. Allgemeines

Es gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der inspire GmbH, als Vertragsbestandteil und Grundlage des zwischen dem Kunden / der Kundin und der inspire GmbH (inspire) geschlossenen Vertrages. Die gültigen AGB werden dem Kunden / der Kundin auf der Webseite zur Ansicht bereitgestellt. Alle Nebenabsprachen zwischen dem Kunden / der Kundin und inspire sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand ist Salzburg.

2. Unterrichts- und Trainingsbedingungen

Eine Trainingsstunde umfasst grundsätzlich 45 Minuten. Der Kunde / die Kundin erklärt sich mit Qualitätskontrollen der eingesetzten TrainerInnen durch die pädagogische Leitung der inspire einverstanden. Diese Kontrollen dienen der Qualitätssicherung und gewährleisten die Einhaltung der Standards für die inspire Sprachtrainings und Business Seminare.

3. Leistungserbringung

Trainingsfrequenz und -dauer:
Die Mindestfrequenz für Sprachtrainings beträgt 1 x 3 Unterrichtseinheiten / Woche, für Sprach-Workshops einen halben Tag (4 UE). Vor Trainingsbeginn wird mit den Teilnehmer/innen oder dem/der Trainingsverantwortlichen der Starttermin in Form einer Kalenderwoche, die Frequenz, die Urlaubszeiten und der Leistungszeitraum des Trainings vereinbart. Diese Vereinbarungen sind verbindlich und werden im Kursblatt festgehalten. Die Abstimmung seitens inspire erfolgt durch den zuständigen Consultant.

Für offene Gruppenkurse im inspire Center (inspire open) gelten grundsätzlich die von inspire festgelegten Trainingstermine. Es können keine Frequenzen oder Trainingspausen einseitig vom Kunden zu Beginn eines inspire open Trainings festgelegt werden.

Können einzelne Teilnehmer/innen von Gruppentrainings nicht am vereinbarten oder seitens inspire vorgegebenen Trainingstermin teilnehmen (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung etc.), läuft das Training dennoch weiter und wird berechnet.

4. Trainingsplanung

Progressive Trainings:
Terminvereinbarungen und -verschiebungen abweichend von der unter Ziff. 3 getroffenen Regelungen sind für Einzel-, Gruppentrainings und -coachings möglich. Bei Terminverschiebungen von Einzel- und Gruppentrainings besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung von Trainerwünschen. Terminabsagen für Einzel- oder Gruppentrainings können bis spätestens 14:00 Uhr am vorhergehenden Werktag beim inspire Centermanagement telefonisch oder per Email mitgeteilt werden, ohne dass das Training berechnet wird. Andernfalls wird der Termin im Umfang der geplanten Unterrichtseinheiten verrechnet („Late Cancellation“).

Intensivtrainings:
Trainingstermine für ganztägige Einzel- und Gruppenintensivtrainings (inspire intensive), für Workshops (inspire coaching) sowie für Business Seminare werden wie unter Ziff. 3 dargestellt verbindlich vereinbart.

Stornoregelungen für ganz- und halbtägige Einzel- und Gruppenintensivtrainings sowie Business Seminare
Stornierungen bis 4 Wochen vor Kursbeginn sind kostenfrei.
Stornierungen ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Unterrichtsbeginn werden mit 50% der Kursgebühr berechnet.
Stornierungen ab 13 Tage vor Unterrichtsbeginn werden mit 100% der Kursgebühr berechnet.
Laufende Intensivtrainings, Workshops, sowie inspire Business-Trainings können nicht gekündigt werden.

Kürzung und Konvertierung bei inspire open Kursen (offene Gruppentrainings):
inspire ist zur Kürzung des Stundenvolumens eines Gruppentrainings im inspire Center (inspire open) bei weniger als der vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmer/innenzahl berechtigt.

Im Falle einer Nichterreichung der Mindestteilnehmer/innenzahl bei inspire open Kursen werden folgende Kürzungen angewendet (Konvertierungsregeln):
Bei 3 und mehr Teilnehmer/innen erfolgt keine Reduktion des Stundenvolumens (z. B. 60 UE)
Bei 2 Teilnehmer/innen erfolgt eine Reduktion um 25 % des Stundenvolumens (z. B. 46 UE)
Bei 1 Teilnehmer/in (Konvertierung von Gruppen- in Einzeltraining) erfolgt eine Reduktion um 75 % des Stundenvolumens (z. B. 24 UE)

5. Auftragsverfahren & Zahlungskonditionen

Der Auftrag zur Durchführung eines Sprachtrainings oder Business Seminars wird durch den Kunden / die Kundin mittels schriftlicher Bestätigung (per Email) erteilt und ist damit verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung (online oder per Email) der Teilnehmer/innen durch eine/n zur Anmeldung Berechtigten, erfolgt die Rechnungslegung durch inspire. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig. Bei Nichtbezahlung innerhalb der vereinbarten Frist behält sich inspire jederzeit das Recht vor, das Training bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung zu unterbrechen.

6. Vertragsdauer und -kündigung

Die Kündigung eines laufenden Einzelvertrages gemäß Ziff. 5 ist nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene und bezahlte Trainingsstunden können nach schriftlicher Mitteilung gegenüber inspire auf jede Art von Consulting-, Trainings- oder Serviceleistungen übertragen werden. Trainingsmaterialien, Sprachreisen, sowie weitere extern zugekaufte Leistungen sind hiervon ausgenommen.

Sollte ein Einzelvertrag gemäß Ziff. 5 länger als 12 Monaten ruhen, so dass es trotz intensiver Planungsbemühungen seitens des inspire Centermanagements zu keiner Erteilung von Trainingsterminen kommt (original oder übertragene Stunden), verfallen die Ansprüche auf die Vertragsstunden. Bei Überziehen des vertraglichen vereinbarten Unterrichtskontingentes durch den Kunden / die Kundin erfolgt eine unmittelbare Nachverrechnung.

7. Haftungsbeschränkungen

Terminzusagen seitens inspire stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des jeweiligen Trainers / der jeweiligen Trainerin. inspire behält sich das Recht vor, bei Ausfall eines Trainers / einer Trainerin jederzeit eine/n Ersatztrainer/in einzusetzen. Ist dies zum geplanten Termin nicht möglich, bietet inspire Ersatzstunden zu einem mit dem / der Trainingsverantwortlichen vereinbarten Termin.

Ein Wechsel des Trainers / der Trainerin kann Bestandteil der Methodik und des jeweiligen Programms sein und berechtigt den Kunden weder zu Terminabsagen/-verschiebungen noch zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Die von inspire gemachten Angaben bezüglich benötigter Trainingsstunden zum Erreichen eines Trainingsziels beruhen auf bisherigen Erfahrungen und können im Einzelfall abweichen. Der Trainingserfolg ist maßgeblich von der Mitwirkung der Teilnehmenden abhängig. inspire haftet nicht für das Nicht-Erreichen eines bestimmten Lern- oder Trainingserfolges.

8. Verbot wettbewerbswidrigen Verhaltens

Die von inspire eingesetzten Trainer/innen sind vertraglich an die inspire GmbH gebunden. Es ist untersagt, mit Trainer/innen von inspire direkt abzurechnen oder zusätzliche Leistungen von diesen zu beziehen oder diese während der Vertragslaufzeit von inspire abzuwerben. Nach Ablauf eines Vertrages gilt eine Sperrfrist von 12 Monaten, in der es untersagt ist, inspire Trainer/innen mit Leistungen im Bereich Sprachtrainings oder Business Seminare zu beauftragen.

9. Rückzahlungsansprüche

Bezahlte und nicht in Anspruch genommene Trainings verfallen 12 Monate nach dem letzten vereinbarten Termin.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, ist inspire berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit derselben Zweckrichtung zu ersetzen. Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, dieser Bestimmung – auf Verlangen auch ausdrücklich und schriftlich – zuzustimmen. Er/sie kann die Zustimmung verweigern, wenn die neue Bestimmung für ihn/sie nachteilig ist.