Sie möchten eine berufliche Weiterbildung absolvieren oder Ihre Mitarbeiter:innen qualifizieren?

In Österreich und Bayern gibt es zahlreiche Förderungen für Weiterbildung, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen dabei unterstützen, in Aus- und Weiterbildung zu investieren.

Sowohl das Arbeitsmarktservice (AMS), der ESF als auch die einzelnen Bundesländer bieten eine Vielzahl an Kursförderungen für betriebliche und private Weiterbildungsmaßnahmen an.

Wir haben die wichtigsten Fördermaßnahmen für Bayern und Österreich übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Gerne beraten wir Sie individuell, ob Ihre geplante Schulung förderfähig ist.

Mit dem Bildungsscheck IO-8 unterstützt go-international gezielt österreichische Unternehmen bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden in Auslandsniederlassungen.
Gefördert werden bis zu 50 % der Schulungskosten – insgesamt bis zu 10.000 € pro Förderperiode. Es können mehrere Förderungen hintereinander beantragt werden bis das Budget ausgeschöpft ist.

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Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Weiterbildung u.a. von ArbeitnehmerInnen mit Pflichtschulabschluss bzw. Arbeitnehmer*innen über 45 Jahren. Gefördert werden 50% der Kurskosten und je nach Kursdauer 50% der Personalkosten. Im Fokus stehen Basiskompetenzen wie Deutschkenntnisse, aber auch Business Seminare sind förderbar.

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Das Arbeitsmarktservice berät Klein- und Mittelständische Unternehmen bei der Gründung eines Impuls-Qualifizierungsverbundes (IQV).
Dieser ist ein Netzwerk ab drei Betrieben mit dem Ziel, gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und durchzuführen.

Die vom AMS beauftragte IQV-Beratung erhebt u.a. den Bildungsbedarf und erstellt Bildungspläne der Verbundbetriebe. In Folge bietet das AMS innerhalb des Verbundes die „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (s.o.) an und übernimmt damit 50% der Weiterbildungskosten.

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Mit dem Bildungskonto und dem Chancen-Scheck unterstützt die Stadt Wien arbeitsuchende und beschäftigte Personen bei ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. Je nach Einkommen und Fördermodell sind zwischen 500 und 5.000 Euro Förderung möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem sprachliche, digitale und fachliche Qualifikationen, die Ihre beruflichen Chancen verbessern. Spezielle Programme wie „FRECH – Frauen ergreifen Chancen“ bieten zusätzlich höhere Förderquoten speziell für Frauen. Wir beraten Sie gerne zu förderfähigen Kursen und begleiten Sie bei der Antragstellung.

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Sichern Sie sich bis zu 90 % Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung mit dem Salzburger Bildungsscheck!
Ob Sprachkurse, digitale Fachausbildungen oder Umschulungen – das Land Salzburg unterstützt Arbeitnehmer:innen, Wiedereinsteiger:innen und Selbstständige gezielt beim Erwerb neuer Qualifikationen.
Neu seit 2025: Auch Deutschkurse für Akademiker:innen sowie Weiterbildungen bei niedrigem Einkommen sind förderbar!

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Das Land Tirol fördert unter bestimmten Bedingungen berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, Arbeitssuchende und Unternehmen mit weniger als neun Beschäftigten. Die Förderung beträgt 30% der Kurskosten.

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Mit dem Bildungskonto werden berufsorientierte Aus- oder Weiterbildungen mit bis zu 60% der Kurskosten gefördert. Zum Förderkreis zählen ArbeitnehmerInnen, freie DienstehmerInnen, Bezieherinnen von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und Selbstständige oder KleinunternehmerInnen mit max. 5 Beschäftigten. Voraussetzungen ist der Hauptwohnsitz in Oberösterreich und Matura als höchster Bildungsabschluss.

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Im Rahmen des Programmes werden berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss bzw. Hilfskräfte mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich bis zu 90% gefördert.

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Im Rahmen der Bildungsförderung neu werden je nach Einkommen bis zu 80% der Kurskosten für berufsspezifische Weiterbildung gefördert. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in NÖ seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und Absolvierung bei einem anerkannten Kursträger (inspire!).

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Mit dem Zuschuss werden Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung für Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland gefördert. Ausschlaggebend ist die “berufliche Perspektive” nach der Weiterbildung. Gefördert werden 50% bis 100 % je nach Beschäftigungsstatus bzw. Kursart. Ausgenommen sind Kurse, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen z.B. AMS fallen.

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Zugezahlt werden bis zu 3000 Euro für Kurse, die für den Arbeitsmarkt nutzbar sind, z.B. die Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, der Abschluss einer zertifizierten Weiterbildung oder eine fachliche Spezialisierung. Gefördert werden Grazerinnen und Grazer mit niedrigem Haushaltseinkommen.

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Im Rahmen des ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus) unterstützt der Freistaat Unternehmen und Beschäftigte bei der Finanzierung praxisnaher Weiterbildungsmaßnahmen.

Gefördert werden berufsbezogene Schulungen – etwa in den Bereichen Sprachen, Digitalisierung, Führung, Kommunikation oder Nachhaltigkeit – mit Zuschüssen von bis zu 60 % der Kosten (max. 3.000 € pro Maßnahme). Unternehmen können mehrere Maßnahmen pro Förderperiode beantragen. Besonders berücksichtigt werden kleine Unternehmen sowie Mitarbeitende aus benachteiligten Zielgruppen.

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